unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
- Zusammengestellt von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe irn Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V.(DEHOGA) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den folgenden Teil des vereinbarten Preises zu zahlen:95% des Preises bei Ferienwohnungen
80% des Preises bei Ubernachtung mit Frühstück
70% des Preises bei Halbpension und
60% des Preises bei Vollpension - Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.Bis zur anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, behalten wir uns vor, Ihnen ein anderes, in Größe und Ausstattung gleichwertiges oder größeres Zimmer/Appartement als angegeben zuzuweisen. Der vereinbarte Preis ändert sich dadurch nicht. Die Angabe eines bestimmten Zimmers/Appartements in der Bestätigung gilt nicht als ausdrückliche Vereinbarung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Emden.
Im übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiseausfallkostenversicherung. (In jedem Reisebüro möglich).